AGB
1. Geltungsbereich und Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der EnergyCharge Nova AG, Lettenstrasse 9, 6343 Rotkreuz, Schweiz (nachfolgend: «wir» oder «uns»). Sie erfassen insbesondere den Verkauf und die Lieferung von Ladeinfrastruktur, Ladestationen, Last- und Energiemanagementsystemen, Zubehör und weiteren Komponenten sowie Beratungs- und weitere Service- und Wartungsleistungen. Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Institutionen und andere Personen, die zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handeln.
Es gilt die beim Vertragsabschluss geltende Version dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen Ihrerseits finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Hinweis vor Auftragserteilung
Bitte lesen Sie diese AGB vor der Bestellung, der Annahme einer Offerte oder der Inanspruchnahme unserer Leistungen sorgfältig durch. Mit dem Vertragsabschluss bestätigen Sie, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen.
3. Offerten, Bestellungen und Vertragsabschluss
Darstellungen, Produktbeschreibungen, technische Angaben, Preise und Verfügbarkeiten auf unseren Webseiten oder in sonstigen Unterlagen sind freibleibend. Eine Bestellung gilt als verbindlicher Antrag. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder elektronische Bestätigung, ausdrückliche Annahme oder Ausführung beziehungsweise Lieferung zustande. Wir können Bestellungen insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, ungenügender Bonität oder unvollständigen Angaben ablehnen.
Unsere Offerten sind während der darin angegebenen Frist, ohne besondere Angabe während 30 Tagen, gültig. Für Inhalt und Umfang des Vertrags sind in erster Linie die Offerte oder Auftragsbestätigung und allfällige Leistungsbeschreibungen oder Service Level Agreements massgebend; danach gelten diese AGB. Bedingungen von Herstellern, Software- oder Plattformanbietern gelten ergänzend, soweit deren Produkte oder Dienste Vertragsgegenstand sind und wir Sie darauf hinweisen.
Soweit vertraglich Schriftlichkeit verlangt wird, genügt eine Mitteilung per E-Mail, sofern nicht zwingendes Recht oder eine individuelle Vereinbarung eine strengere Form vorschreibt.
4. Leistungen und Projektgrundlagen
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Art, Umfang, Schnittstellen und Ergebnis ergeben sich abschliessend aus den massgebenden Vertragsdokumenten. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen sind separat zu vergüten. Soweit kein bestimmter Erfolg zugesichert wird, schulden wir eine sorgfältige Tätigkeit, nicht aber das Erreichen wirtschaftlicher, energetischer oder betrieblicher Ziele.
Beratungen, Analysen und/oder Projektierungen beruhen auf den bei ihrer Erstellung verfügbaren und uns bereitgestellten Informationen. Prognosen, insbesondere zu Kosten, Auslastung, Einsparungen, Amortisation oder Erweiterbarkeit, sind Schätzungen und keine Zusicherungen. Gleiches gilt für Angaben zu Förderprogrammen, Bewilligungen und Netzanschlüssen, über welche die zuständigen Stellen entscheiden. Deren Einholung übernehmen wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und ohne Gewähr für Erteilung, Umfang oder Zeitpunkt.
Produktabbildungen, technische Daten und Herstellerangaben dienen der Beschreibung. Geringfügige oder technisch notwendige Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern Funktion und Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bei Nichtverfügbarkeit dürfen wir nach vorgängiger Information gleichwertige Komponenten anbieten; bei wesentlichen Änderungen ist Ihre Zustimmung erforderlich.
5. Mitwirkung und Standortvoraussetzung
Sie stellen uns rechtzeitig sämtliche erforderlichen Angaben, Informationen und Unterlagen sowie Zugänge und Ansprechpersonen vollständig und richtig zur Verfügung. Sie sorgen für die notwendigen Vollmachten und Zustimmungen, sichere und zugängliche Arbeitsorte, geeignete bauseitige Anschlüsse sowie die Mitwirkung Ihrer Fachpersonen. Handeln Sie für Dritte, sichern Sie Ihre Vertretungsbefugnis zu und haften uns für Schäden und Aufwendungen aus deren Fehlen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, dürfen wir davon ausgehen, dass bestehende Anlagen, Leitungen, Schutzkonzepte, Pläne und Angaben den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Untersuchungen nicht ohne Weiteres erkennbarer Gegebenheiten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Für digitale Leistungen und Inbetriebnahmen stellen Sie die erforderliche Verbindungen, kompatible Endgeräte sowie eine qualifizierte Kontaktperson bereit. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur befugte Fachkräfte ausführen.
Verzögerungen, Mehraufwand und zusätzliche Kosten aus ungenügender Mitwirkung, unrichtigen Angaben, nicht erkennbaren Standortverhältnissen oder nachträglichen Änderungen gehen zu Ihren Lasten. Termine verlängern sich diesfalls angemessen; wir dürfen unsere Leistungen bis zur gehörigen Mitwirkung oder Behebung unsicherer Verhältnisse aussetzen.
6. Partner und Drittanbieter
Wir dürfen zur Vertragserfüllung Hilfspersonen und Unterauftragnehmer beiziehen und sachgerecht austauschen. Soweit sie als unsere Unterauftragnehmer handeln, bleiben wir Ihre Vertragspartnerin.
Einzelne Leistungen können aufgrund eines separaten Vertrags direkt durch Dritte erbracht werden. Deren Rolle ergibt sich aus den massgebenden Vertragsdokumenten. Bei einem direkten Vertragsverhältnis beschränken sich unsere Pflichten auf die vereinbarte Vermittlung und Koordination; für die Leistungen des Dritten gelten dessen Bedingungen. Unsere Koordination verschiedener Beteiligter begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verantwortung als Total- oder Generalunternehmerin.
7. Änderungen, Zusatzleistungen und Stornierungen
Bestellungen und angenommene Offerten sind verbindlich. Eine Stornierung ist nur mit unserer Zustimmung möglich. In diesem Fall vergüten Sie die bereits erbrachten Leistungen, bestellten oder nicht mehr rückgabefähigen Produkte, Verpflichtungen gegenüber Dritten sowie den weiteren nachgewiesenen Aufwand.
Änderungswünsche können sich auf Preis, Termine, Auslegung und Verfügbarkeit auswirken und werden erst nach Vereinbarung umgesetzt. Zusatzarbeiten aufgrund Ihrer Weisungen, geänderter Grundlagen, behördlicher Vorgaben, unvorhersehbarer Standortverhältnisse oder zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden dürfen wir nach Aufwand verrechnen. Dringende notwendige Arbeiten dürfen wir ausführen, wenn Ihre Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
8. Preise und Auslagen
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Versand, Transport, Reise- und Fahrtkosten, behördliche Gebühren, Drittleistungen und sonstige Auslagen werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind. Pauschalen decken nur den beschriebenen Leistungsumfang; zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Kostendach bezeichnet werden.
Verändern sich preisbestimmende Lieferantenkonditionen, Wechselkurse, Abgaben oder Transportkosten nach Vertragsabschluss aufgrund einer von Ihnen verursachten Verzögerung oder eines ausserhalb unseres Einflussbereichs liegenden Ereignisses erheblich, dürfen wir die betroffenen Preise nach vorgängiger Information angemessen anpassen. Bei einer wesentlichen Anpassung dürfen Sie auf noch nicht beschaffte betroffene Leistungen verzichten, sofern wir keine zumutbare Alternative anbieten können.
9. Zahlungsbedingungen und Verzug
Das Zahlungsziel ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, Rechnung oder den für Ihr «Geschäftskonto» freigeschalteten Konditionen. Fehlt eine besondere Angabe, ist die Forderung mit Rechnungsstellung sofort fällig. Wir dürfen Voraus- oder Akontozahlungen, Sicherheiten und Teilrechnungen verlangen sowie Lieferungen von einer genügenden Bonität abhängig machen.
Nach Ablauf des Zahlungsziels geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr. Wir dürfen pro Mahnung CHF 25.00 und bei Übergabe an ein Inkassounternehmen oder Einleitung einer Betreibung eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 200.00 sowie weitere tatsächlich entstandene Kosten verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Verzug, fehlenden Sicherheiten oder begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit dürfen wir Lieferungen und Leistungen aussetzen, Vorauszahlung verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits geschuldete Vergütungen bleiben fällig. Eine Verrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; Retentionsrechte bestehen nur im Umfang zwingenden Rechts.
10. Lieferung, Gefahr und Eigentumsvorbehalt
Wir liefern grundsätzlich in die Schweiz und in das Fürstentum Liechtenstein. Lieferfristen und Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und beginnen erst nach Klärung aller Voraussetzungen, Leistung vereinbarter Vorauszahlungen und Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten. Nicht von uns zu vertretende Verzögerungen berechtigen Sie nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatz. Wir informieren Sie und setzen eine angemessene neue Frist. Zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und dürfen separat fakturiert werden.
Abladung und Vertragung sind bei Speditionslieferungen nicht eingeschlossen. Sie stellen Zufahrt und Entgegennahme sicher und tragen die Kosten erfolgloser Zustellungen, Annahmeverweigerungen oder von Ihnen verursachter Lagerungen. Bei Versandlieferungen gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen, bei Lieferung durch uns mit Bereitstellung am Lieferort, spätestens mit Beginn der Abladung, auf Sie über. Bei einer von Ihnen verursachten Verzögerung ist unsere Mitteilung der Lieferbereitschaft massgebend.
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der betreffenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Sie ermächtigen uns, den Eigentumsvorbehalt auf Ihre Kosten eintragen zu lassen, und wirken dabei mit. Bis zum Eigentumsübergang dürfen die Produkte weder verpfändet noch sicherungsübereignet oder ohne unsere Zustimmung wesentlich verändert werden.
11. Installation, Inbetriebnahme und Abnahme
Montage-, Installations- und/oder Bauarbeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. Bauseitige Leistungen und Anpassungen bestehender Anlagen stellen Sie oder Ihre Fachpartner rechtzeitig und fachgerecht bereit. Eine Inbetriebnahme setzt voraus, dass Installation, Stromversorgung, Netzwerk, Backendzugang und die weiteren vereinbarten Voraussetzungen funktionsfähig bereitstehen; Mehraufwand und Wiederholungstermine werden nach Aufwand verrechnet.
Nach Abschluss vereinbarter Werkleistungen zeigen wir die Abnahmebereitschaft an oder übergeben ein Protokoll. Sie prüfen die Leistung und teilen uns wesentliche Abweichungen schriftlich mit. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie produktiv genutzt oder die Abnahme nicht innert zehn Arbeitstagen nach angezeigter Abnahmebereitschaft aus sachlich begründetem Anlass verweigert wird. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Zwingende gesetzliche Prüf- und Rügefristen bleiben unberührt. Teilabnahmen sind bei selbständig nutzbaren Leistungsteilen zulässig.
12. Digitale Dienste, Betrieb und Abrechnung
Software- und sonstige digitale Lösungen werden im vereinbarten Umfang eingerichtet oder vermittelt. Bei Drittanbieterdiensten richten sich Funktionsumfang, Nutzungsrechte, Datenhaltung, Verfügbarkeit, Support und Änderungen ergänzend nach deren Bedingungen. Ohne Service Level Agreement schulden wir keine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Drittanbieter dürfen ihre Dienste ändern oder einstellen; Anpassungs-, Migrations- und Drittanbietergebühren tragen Sie, soweit wir die Änderung nicht zu vertreten haben.
Monitoring-, Nutzerverwaltungs- und Abrechnungsleistungen werden nur im vereinbarten Umfang erbracht. Monitoring bedeutet ohne besondere Vereinbarung keine lückenlose Überwachung. Sie verantworten die Richtigkeit der Nutzerdaten, Berechtigungen, Tarife, Steuern, Energiepreise und Abrechnungsparameter, prüfen Auswertungen zeitnah und sichern administrative Zugänge. Handlungen über Ihre Zugänge werden Ihnen zugerechnet, soweit sie nicht aus unserem Verantwortungsbereich stammen. Angaben zu Zertifizierungen beziehen sich auf die bezeichneten Komponenten oder Herstellerangaben; die Zulässigkeit eines konkreten Abrechnungsmodells gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als zugesichert.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleiben Sie Betreiber der Ladeinfrastruktur und Vertragspartner Ihrer Nutzer. Sie verantworten insbesondere Tarifgestaltung, Informationen und Einwilligungen, die energie- und steuerrechtliche Behandlung sowie Forderungen und Beanstandungen der Nutzer. Wir sind weder Stromlieferantin noch Zahlungsdienstleisterin und übernehmen kein Delkredere.
Nutzungsrechte an Software und digitalen Diensten sind nicht ausschliesslich, nicht übertragbar und auf die vereinbarte Dauer und Nutzung beschränkt. Ein Anspruch auf Quellcode, Weiterentwicklung, Schnittstellen oder bestimmte Updates besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen fachgerecht ausgeführt werden und den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
13. Support und Wartung
Fernwartung und Remote Support sind beratende Unterstützungsleistungen und setzen die vereinbarten technischen Voraussetzungen, eine qualifizierte Kontaktperson sowie Ihre Berechtigung zum Fernzugriff voraus. Sie sorgen vorgängig für angemessene Datensicherungen. Arbeiten vor Ort und Eingriffe in elektrische Anlagen sind nicht eingeschlossen. Wir dürfen eine Sitzung bei Sicherheitsrisiken oder fehlenden Voraussetzungen abbrechen.
Support- und Wartungsleistungen umfassen nur die vereinbarten Arbeiten. Ersatz- und Verschleissteile, Reparaturen, Lizenzen, besondere Zugänge und Leistungen Dritter werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht eingeschlossen sind. Ohne Service Level Agreement bestehen keine verbindlichen Reaktions-, Interventions- oder Behebungszeiten und keine Gewähr für unterbrechungsfreien Betrieb oder eine bestimmte Lebensdauer.
Liegt eine Störung ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs oder kann ein vereinbarter Einsatz aus Gründen in Ihrem Verantwortungsbereich nicht durchgeführt werden, dürfen wir Diagnose, reservierte Zeit, Reise, Material und Drittleistungen nach Aufwand verrechnen.
14. Prüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
Sie prüfen Lieferungen bei Erhalt auf Identität, Vollständigkeit und erkennbare Schäden. Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und uns unverzüglich zu melden. Bei reinen Warenlieferungen sind erkennbare Mängel innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt und verdeckte Mängel innert fünf Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich und ausreichend dokumentiert zu rügen.
Für Mängel unbeweglicher Werke sowie für Mängel von Sachen, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, gelten die zwingenden gesetzlichen Rügefristen; insbesondere wird eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von 60 Tagen nicht verkürzt.
Bei rechtzeitig gerügten und von uns zu vertretenden Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder bei Drittprodukten Herstelleransprüche abtreten. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Gelegenheit fehl, können Sie eine verhältnismässige Minderung und bei einem wesentlichen, nicht behebbaren Mangel den Rücktritt verlangen. Zwingende gesetzliche Nachbesserungsrechte bleiben vorbehalten.
Für Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung, sofern die massgebenden Vertragsdokumente oder die Herstellergarantie keine andere Frist vorsehen; für Werkleistungen gelten die anwendbaren gesetzlichen Verjährungsfristen. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten. Nacherfüllung oder Ersatz setzt keine neue Frist in Gang. Ausgeschlossen sind Abnutzung und Mängel, die nicht von uns zu vertreten sind, insbesondere infolge ungeeigneter Standortbedingungen, Störungen oder Mängeln von Drittanlagen, unterlassener Wartung, unsachgemässer Nutzung, nicht freigegebener Änderungen oder fehlender zugesicherter Kompatibilität.
Vor einer Selbstvornahme geben Sie uns angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Rücksendungen bedürfen unserer vorgängigen Zustimmung. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, dürfen wir die entstandenen Prüf-, Transport-, Reise- und Bearbeitungskosten verrechnen.
15. Datenschutz / Immaterialgüterrechte
Wir bearbeiten Personendaten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und unserer Datenschutzerklärung. Soweit wir Personendaten in Ihrem Auftrag bearbeiten, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab. Sie stellen sicher, dass die uns bereitgestellten Personen- und Nutzungsdaten rechtmässig bearbeitet werden dürfen und betroffene Personen angemessen informiert wurden. Bei Drittplattformen gelten ergänzend deren Datenschutzbestimmungen.
Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte kaufmännische, technische und betriebliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten und die erforderliche Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende, Berater und Vertragspartner.
Sämtliche Immaterialgüterrechte an unseren Konzepten, Berechnungen, Plänen, Konfigurationen, Dokumentationen, Softwarebestandteilen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns oder den jeweiligen Rechtsinhabern. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie das nicht ausschliessliche Recht, die für Sie erstellten Unterlagen und Konfigurationen für die vereinbarte Anlage und den vereinbarten Zweck zu nutzen und im erforderlichen Umfang an beigezogene Fachpersonen weiterzugeben. Eine weitergehende Nutzung bedarf unserer Zustimmung; für Drittsoftware und Herstellerunterlagen gelten die Bedingungen der Rechtsinhaber.
An von Ihnen bereitgestellten Unterlagen, Marken, Daten und Inhalten räumen Sie uns die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein und sichern zu, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
16. Vertragsdauer, -beendigung, -änderungen
Einmalige Verträge enden mit vollständiger Erfüllung. Für laufende Software-, Backend-, Betriebs-, Support- und Wartungsleistungen gilt die vereinbarte Dauer. Fehlt eine Regelung, werden sie auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten auf ein Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei einer trotz Mahnung fortgesetzten wesentlichen Vertragsverletzung, Zahlungsverzug, dauerhaft fehlender Mitwirkung, erheblichen Sicherheitsrisiken oder Zahlungsunfähigkeit.
Mit Vertragsende können digitale Zugänge und laufende Funktionen eingestellt werden. Sie sichern oder exportieren benötigte Daten und organisieren die weitere Betriebsführung rechtzeitig. Export-, Unterstützungs- und Migrationsleistungen werden nach Aufwand verrechnet, soweit sie nicht eingeschlossen sind. Bereits geschuldete oder an Drittanbieter entrichtete Entgelte werden nicht zurückerstattet.
Wir können Art, Umfang, Ausführung und Vergütung wiederkehrender Leistungen, insbesondere von Wartungs-, Support-, Backend- und Betriebsleistungen, jederzeit anpassen. Wir teilen Ihnen die Anpassung vorgängig mit. Sie tritt nach Ablauf einer Frist in Kraft, die der für die betreffende Leistung geltenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Sie können die betroffene Leistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Wir können diese AGB für künftige Verträge jederzeit ändern. Bei laufenden Vertragsverhältnissen sind Änderungen zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher, technischer oder betrieblicher Entwicklungen erforderlich und für Sie zumutbar sind. Wesentliche Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mit. Bei rechtzeitigem Widerspruch darf jede Partei das betroffene Vertragsverhältnis auf den Änderungszeitpunkt kündigen.
17. Haftung
Wir haften für von uns verursachte unmittelbare Schäden bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebs- und Nutzungsausfälle, Datenverluste, Mehrkosten, Ansprüche Dritter sowie Schäden aus nicht erfolgreichem oder verzögertem Laden. Soweit dennoch eine Haftung besteht, ist sie auf die für den betroffenen Auftrag bezahlte Nettovergütung beziehungsweise bei laufenden Leistungen auf die während der letzten zwölf Monate bezahlte Nettovergütung begrenzt.
Wir haften nicht für Leistungen und Angaben direkter Vertragspartner oder sonstiger Dritter, für öffentliche Netze und Versorgungsleistungen oder für bestehende Anlagen, kundenseitige Daten und nicht von uns ausgewählte Komponenten, soweit wir keine entsprechende Prüfung oder Zusicherung übernommen haben. Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Bei Ereignissen, welche ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegen (sog. höhere Gewalt), übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten. Ein Ereignis ausserhalb unseres Einflussbereichs liegt beispielsweise – nicht abschliessend – in folgenden Fällen vor: Streiks, Protestaktionen, Sperren oder andere industrielle Handlungen Dritter, Invasionen, Terroranschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, andere Naturkatastrophen, Ausfälle von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Unbenutzbarkeit von Schienen-, Versand-, Flug- oder Kraftfahrstrecken oder anderen Verkehrsmitteln.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
Für diese AGB, die darauf basierenden Vertragsbeziehungen sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
EnergyCharge Nova AG, August 2026